Leistungsspektrum

Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verfügen wir über eine langjährige Erfahrung und Kompetenz in sämtlichen Branchen. So beraten wir zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz neben zahlreichen Einrichtungen des Gesundheitswesens bspw. auch Industrieunternehmen und Kommunen.

Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und nach DGUV 2
  • Umfassende Beratung bei der Umsetzung von arbeitsschutzrechtlichen Schutzzielen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und allen nachgeordneten Rechtsvorschriften (BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV etc.)
  • Beratung zum Umgang mit Gefahrstoffen (Gefahrstoffmanagement)
  • Vorbereitung und Moderation von Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen etc.
  • Unterstützung bei Projektarbeiten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Unfallstatistiken, Kennzahlen zum Arbeitsschutz allgemein,
  • Beurteilungen, Mitarbeiterbefragungen und Bestandsaufnahmen zum bisherigen Arbeitsschutzmanagement mit Vorlage von individuellen Maßnahmenplänen)
  • Unterstützung bei QM- bzw. Arbeitsschutzzertifizierungen (z.B. KTQ, DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 etc.)
    Beratung bei der Umsetzung behördlicher Auflagen
  • Planstellungnahmen mit Bezug auf die Arbeitsstättenverordnung
  • Durchführung von Schulungen und Mitarbeiterunterweisungen zu sämtlichen Themenbereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Beratung/Prüfung zur Spielplatzsicherheit nach DIN EN 1176 – Stellung einer Fachkraft für Spielplatzsicherheit

Brandschutz

  • Technische Beratung in allen Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes
  • Beratung im präventiven Brandschutz – Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten
  • Individuelle Erstellung von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096
  • Unterstützende Beratung bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht- und Rettungswegeplänen und Feuerwehreinsatzplänen
  • Schulungen zum vorbeugenden Brandschutz

Umweltschutz

  • Übernahme der Aufgaben eines externen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz nach § 21a Wasserhaushaltsgesetz
  • Übernahme der Aufgaben eines externen Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 54 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz